AKTUELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE EINREISE NACH ITALIEN (Stand 18.05.2021)
Die Einreise aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):
- Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen ein gültiges Selbsterklärungsformular (deutsche, englische Fassung) ordnungsgemäß ausgefüllt mit sich führen. Ab 24. Mai 2021 muss die Vorab-Registrierung der Reise durch das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) https://app.euplf.eu/ elektronisch erfolgen – nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall nach dem 24. Mai noch eine Eigenerklärung im Papierformat vorgelegt werden.
- Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf (Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit). Derzeit gilt die Testpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen.
Personen, die bei der Einreise keinen COVID-Test vorlegen können, sind neben dem Ausfüllen des o.g. Selbsterklärungsformulars verpflichtet zur:
- Einhaltung einer 10-tägigen Quarantäne
- Meldung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL)
- Beendigung der 10-tägigen Quarantäne mit einem PCR- oder Antigentest