Kontrollen decken Verstöße in Bibiones Lokalen auf

Alkohol an Minderjährige und Schwarzarbeit: Kontrollen decken Verstöße in Bibiones Lokalen auf

Bei einer groß angelegten Kontrollaktion in Bibione haben Polizei, Finanzpolizei und die örtliche Polizei mehrere Verstöße festgestellt. Kontrolliert wurden fünf Betriebe. Dabei ging es unter anderem um nicht ordnungsgemäß beschäftigte Arbeitskräfte, Alkohol an Minderjährige und fehlende Genehmigungsunterlagen. Auch ein minderjähriger Mitarbeiter soll nach 22 Uhr gearbeitet und selbst alkoholische Getränke ausgeschenkt haben.

Quellenhinweis: Grundlage dieses Artikels ist ein am 2. August 2026 veröffentlichter Bericht über die Kontrollen in Bibione. Dieser nennt als beteiligte Behörden das Polizeikommissariat Portogruaro, die Guardia di Finanza und die Polizia Locale von San Michele al Tagliamento. Eine gleichlautende Pressemitteilung war zum Zeitpunkt unserer Recherche auf der Internetseite der Questura von Venedig noch nicht veröffentlicht.

Gemeinsame Kontrolle mehrerer Behörden

Am Wochenende haben die Sicherheitsbehörden in Bibione eine Reihe außerordentlicher Kontrollen durchgeführt. Im Mittelpunkt standen Bars, Restaurants und andere öffentlich zugängliche Betriebe des beliebten Urlaubsortes.

An der Aktion beteiligten sich Beamte des Polizeikommissariats Portogruaro, Angehörige der Guardia di Finanza sowie die Polizia Locale von San Michele al Tagliamento.

Die verschiedenen Behörden überprüften jeweils ihre eigenen Zuständigkeitsbereiche. Dazu gehörten unter anderem:

  • die Anmeldung und Beschäftigung von Mitarbeitern,
  • der Verkauf und Ausschank von Alkohol,
  • der Schutz minderjähriger Gäste und Beschäftigter,
  • gewerbliche Genehmigungen und Lizenzen,
  • der illegale Straßenhandel.

Insgesamt wurden fünf Betriebe kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere administrative und möglicherweise auch strafrechtlich relevante Verstöße fest.

Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt

Zu den schwerwiegendsten Feststellungen gehört die Abgabe alkoholischer Getränke an minderjährige Gäste.

Der vorliegende Bericht nennt weder die Zahl noch das genaue Alter der betroffenen Jugendlichen. Daher lässt sich noch nicht sagen, ob es sich ausschließlich um Verwaltungsverstöße handelt oder ob auch ein strafrechtlicher Tatbestand geprüft wird.

Das italienische Recht unterscheidet beim Alkohol zwischen verschiedenen Altersgruppen. Die Abgabe an Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren kann mit einer Geldstrafe geahndet werden. Werden alkoholische Getränke an Personen unter 16 Jahren ausgeschenkt, kann zusätzlich Artikel 689 des italienischen Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Die Polizei muss daher bei Zweifeln am Alter einen Ausweis verlangen.

Für Urlauber bedeutet das: Auch in Italien gilt beim Alkohol nicht automatisch dieselbe Wahrnehmung wie früher. Alkohol darf nicht einfach an alle Jugendlichen verkauft werden, nur weil sie sich in Begleitung älterer Freunde oder Familienmitglieder befinden.

Minderjähriger Mitarbeiter schenkte Alkohol aus

Ein besonders auffälliger Fall betrifft laut Bericht einen minderjährigen Beschäftigten.

Dieser soll selbst alkoholische Getränke an Gäste ausgeschenkt haben. Zudem wurde er nach 22 Uhr noch bei der Arbeit angetroffen.

Damit stehen gleich mehrere Fragen im Raum. Neben der konkreten Tätigkeit müssen die Behörden prüfen, ob der Jugendliche ordnungsgemäß beschäftigt war und ob die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten wurden.

Für minderjährige Beschäftigte gelten in Italien besondere Schutzvorschriften. Das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen erfasst Arbeitnehmer unter 18 Jahren und enthält eigene Regelungen zum Nachtarbeitsverbot.

Der Bericht wertet die Beschäftigung nach 22 Uhr ausdrücklich als Verstoß gegen die für Minderjährige geltenden Vorschriften.

Nicht ordnungsgemäß beschäftigte Arbeitskräfte entdeckt

Bei den Kontrollen fanden die Behörden außerdem Arbeitskräfte, deren Beschäftigung offenbar nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Der italienische Ausdruck „lavoratori irregolari“ bedeutet nicht zwingend, dass sich die betroffenen Personen illegal in Italien aufhielten. Gemeint sein können beispielsweise:

  • fehlende oder verspätete Anmeldung,
  • Beschäftigung ohne gültigen Arbeitsvertrag,
  • Abweichungen zwischen Vertrag und tatsächlicher Tätigkeit,
  • Verstöße gegen Arbeitszeit- oder Jugendschutzbestimmungen.

Welche konkreten Unregelmäßigkeiten in Bibione festgestellt wurden, geht aus der bislang veröffentlichten Meldung nicht hervor.

Ebenso fehlen Angaben zur Zahl der betroffenen Arbeitskräfte und zur möglichen Höhe der Sanktionen. Diese Punkte werden vermutlich erst nach Abschluss der weiteren Prüfungen bekannt.

Mängel bei Genehmigungen und Unterlagen

Die Einsatzkräfte überprüften bei den fünf Betrieben auch die notwendigen Lizenzen und Genehmigungsunterlagen.

In einem Lokal sollen besonders deutliche Mängel bei der Dokumentation festgestellt worden sein. Welche Genehmigungen fehlten oder unvollständig waren, wurde nicht näher erläutert.

Denkbar sind Verstöße bei der Gewerbeanmeldung, beim Ausschank von Getränken, bei der Nutzung von Außenflächen oder bei anderen betrieblichen Voraussetzungen. Dazu liegen jedoch noch keine bestätigten Einzelheiten vor.

Die weitere Bearbeitung übernimmt nun die Divisione Polizia Amministrativa e Sociale der Questura von Venedig. Diese Abteilung prüft administrative Verstöße und kann weitere Maßnahmen gegen die betroffenen Betriebe vorbereiten.

Dazu können je nach Schwere und Wiederholung des Verstoßes Geldstrafen, Auflagen oder eine vorübergehende Aussetzung der Betriebserlaubnis gehören. Dass ein Betrieb in Bibione tatsächlich geschlossen wird, wurde bislang jedoch nicht mitgeteilt.

Kontrollen gegen illegalen Straßenhandel

Parallel zu den Überprüfungen in den Lokalen ging die Polizia Locale gegen nicht genehmigten Handel vor.

Dabei wurden Sanktionen ausgesprochen und Waren beschlagnahmt. Um welche Produkte es sich handelte und an welchen Stellen die Kontrollen stattfanden, wurde nicht veröffentlicht.

Der illegale Verkauf von Kleidung, Taschen, Schmuck oder anderen Waren ist während der Hauptsaison in vielen italienischen Badeorten ein regelmäßiges Thema.

Neben möglicherweise gefälschten Markenprodukten geht es auch um die fehlende Gewerbeerlaubnis, Steuerverstöße und die unerlaubte Nutzung öffentlicher Flächen.

Urlauber sollten bedenken, dass auch der Kauf gefälschter Markenware zu Problemen führen kann. Besonders bei offensichtlich illegalen Verkaufsständen oder fliegenden Händlern ist Vorsicht angebracht.

Rund 20 Personen überprüft

Während der gesamten Aktion kontrollierten die Einsatzkräfte ungefähr 20 Personen. Zehn davon waren ausländische Staatsbürger.

Die Nennung der Staatsangehörigkeit bedeutet nicht, dass diese Personen automatisch an Verstößen beteiligt waren. „Identifiziert“ oder „kontrolliert“ heißt zunächst nur, dass Personalien aufgenommen und Dokumente überprüft wurden.

Der Bericht macht keine Angaben dazu, ob gegen einzelne der kontrollierten Personen weitergehende Maßnahmen eingeleitet wurden.

Auch wurden weder Namen noch Anschriften der fünf überprüften Betriebe veröffentlicht.

Keine pauschale Verurteilung der Gastronomie

Die Ergebnisse sollten nicht zu einer pauschalen Bewertung der Gastronomie in Bibione führen.

Der Ort verfügt über Hunderte Bars, Restaurants, Pizzerien, Eisdielen und Geschäfte. Kontrolliert wurden an diesem Wochenende fünf Betriebe. Wie viele davon bei allen geprüften Punkten Beanstandungen aufwiesen, geht aus dem Bericht nicht eindeutig hervor.

Fest steht lediglich, dass im Rahmen der gesamten Kontrollaktion mehrere Verstöße festgestellt wurden.

Die überwiegende Mehrheit der Betriebe beschäftigt ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß und hält die Vorgaben zum Jugendschutz ein. Gerade für diese Unternehmer sind Kontrollen wichtig, da nicht regelkonform arbeitende Konkurrenten sich finanzielle Vorteile verschaffen können.

Warum die Kontrollen für Urlauber wichtig sind

Für Gäste geht es nicht nur um Bürokratie oder Genehmigungsunterlagen.

Die Vorschriften sollen Jugendliche schützen, faire Arbeitsbedingungen sichern und gewährleisten, dass gastronomische Betriebe ordnungsgemäß geführt werden.

Besonders während der Sommermonate arbeiten in den Urlaubsorten viele junge Saisonkräfte. Minderjährige dürfen beschäftigt werden, benötigen aber besonderen Schutz. Dazu gehören begrenzte Arbeitszeiten, ausreichende Ruhephasen und Einschränkungen bei Nachtarbeit.

Auch beim Alkoholausschank tragen die Betreiber eine klare Verantwortung. Im Zweifel müssen Mitarbeiter einen Ausweis verlangen. Das gilt auch dann, wenn Jugendliche älter wirken oder sich in einer Gruppe mit Erwachsenen befinden.

Weitere Maßnahmen noch möglich

Die festgestellten Verstöße werden nun von den zuständigen Behörden einzeln ausgewertet.

Noch ist nicht bekannt:

  • wie hoch die ausgesprochenen oder geplanten Geldstrafen ausfallen,
  • ob gegen einzelne Verantwortliche Strafanzeigen erstattet wurden,
  • ob Betriebe vorübergehend schließen müssen,
  • welche Genehmigungsunterlagen konkret fehlten,
  • wie viele Arbeitskräfte nicht ordnungsgemäß beschäftigt waren.

Die bislang bekannte Bilanz ist daher nur ein Zwischenstand.

Sollten die Behörden zusätzliche Maßnahmen anordnen oder weitere Einzelheiten veröffentlichen, werden wir den Artikel aktualisieren.

Kontrollen sollen in der Hauptsaison für Ordnung sorgen

Bibione gehört während der Sommerferien zu den meistbesuchten Badeorten der oberen Adria. Entsprechend stark steigt in dieser Zeit die Zahl der geöffneten Betriebe und der eingesetzten Saisonkräfte.

Die Behörden führen deshalb regelmäßig gemeinsame Aktionen durch. Neben den Lokalen stehen dabei öffentlicher Raum, Strand, Verkehr und illegaler Handel im Mittelpunkt.

Für Urlauber bedeuten solche Kontrollen keine besondere Gefahrenlage. Sie sind vielmehr Teil der verstärkten Überwachung während der Hochsaison.

Der aktuelle Einsatz zeigt allerdings, dass Jugendschutz und Arbeitsrecht auch in touristischen Betrieben konsequent überprüft werden.

Stand: 2. August 2026. Die behördlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Für möglicherweise strafrechtlich Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.

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