Warntafel für Fahrradträger in Italien Pflicht

Ferienzeit ist Reisezeit. Gerade in den flachen Gebieten rund um Jesolo und Cavallino wurden in den letzten Jahren die Radwege immer weiter ausgebaut. Da ist es sehr verlockend, das eigene gewohnte Fahrrad mitzubringen. Dies hat zumeist nicht im eigenen Wohnwagen oder Auto Platz, daher werden diese gerne am Heck angebracht.

Warntafel für Fahrradträger in Italien

In Italien muss jede Ladung gekennzeichnet werden, die nach hinten übersteht. Maximal 3/10 der Fahrzeuglänge darf die zusätzliche Ladung hinausragen. Dies gilt auch, wenn die Ladung weniger als einen Meter über das Fahrzeugheck herausragt. Die Vorschrift gilt übrigens auch, wenn lediglich ein Heckträger ohne Ladung am Fahrzeug montiert ist. Ebenso ist eine Warntafel Pflicht, wenn am Zugfahrzeug ein Fahrradträger angebracht wurde, sich dahinter noch ein Wohnwagen befindet. Wer auch immer dann so eine Tafel zu sehen bekommt, die ja durch den Wohnwagen verdeckt ist, die Vorschrift gibt es. Die Länge des Fahrzeuges wird immer anhand der Eintragung im Fahrzeugschein gewertet. Ebenso spielt die Breite der Ladung eine Rolle: sollte diese nämlich die gesamte Fahrzeugbreite einnehmen, sind sogar zwei Tafeln (links und rechts) anzubringen.

ACHTUNG: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. 

Die Vorschrift

Warntafel Fahrradträger

Die Tafel muss viereckig, 50 x 50 cm groß, mit reflektierendem Material überzogen und rot-weiß schraffiert sein. Das Material ist „Metallblech“ vorgeschrieben. Diese Warntafel muss eine Typengenehmigung aufweisen und ständig quer zur Fahrtrichtung bleiben. Eine feste Anbringung ist daher unbedingt notwendig.

Metalltafel wirklich ein Muss?

Die Vorschrift ist klar und besagt, dass es eine Metalltafel sein muss. Fallweise wird sicherlich auch die in Deutschland vertriebenen Kunststofftafeln durchgehen, darauf verlassen ist jedoch sicherlich kein guter Ratschlag. Die Entscheidung trägt der Polizist der einen anhält.

Welche Strafe droht?

Ohne Warntafel am Fahrradträger bzw. einer überstehenden Ladung sind aktuell Strafen von mindestens 80 Euro vorgesehen.

Empfohlenes Produkt

Wir empfehlen, ausschließlich eine zugelassene Warntafel mit Prüfsiegel zu kaufen. Bei allen anderen verfügbaren Tafeln besteht die „Chance“, trotz Tafel eine Strafe zu bekommen.

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