Der Fleximan geht um

Auf Social Media ist inzwischen ein Hype entstanden. Der Fleximan geht um und wird in Italien auf den verschiedenen Social Media Kanälen gefeiert.

Der Fleximan geht um

Derzeit sind die Italienischen Medien voll mit Berichten vom “Fleximan”. Doch was steckt dahinter und wieso wird eine Straftat im Internet gefeiert?

Noch ist unklar, ob es sich bei der Sabotage um das Werk einer Einzelperson oder einer organisierten Gruppe handelt. Der als „Robin Hood der gestraften Autofahrer“ gepriesene „Fleximan“, wie er in sozialen Netzwerken genannt wird, wird von Autofahrern wegen seines „Ungehorsams“ im Internet gefeiert. Inzwischen gibt es schon mindestens 12 Radarfallen, die dem “Fleximan” zum Opfer gefallen sind.

Unbekannter treibt sein Unwesen

In verschiedenen Foren im Internet wird der Unbekannte für seine Taten gelobt. Es erklären sich auch immer mehr Bürger bereit, den Täter, sollte er erwischt werden, finanziell bei den Prozesskosten zu unterstützen. In Fall, dass der Täter gefasst wird, drohen diesem bis zu zwei Jahre Haft.

Der Unbekannte hat in der Nacht auf Samstag einen Blitzermast in Carceri in der Provinz Padua außer Gefecht gesetzt. Damit wächst die Zahl der sabotierten Radarfallen in den Regionen Venetien, Lombardei und Piemont auf mindestens 12. Die Vorgehensweise ist dabei immer die selbe. Mit einer Flex wird der Mast umgesägt und umgelegt. Die Kabel und die Elektronik bleiben dabei jedoch meist unbeschädigt.

Staatsanwalt will gegen die Verherrlichung einer Straftat vorgehen

Marco Martani, Staatsanwalt von Treviso, findet die ganze Sache deutlich weniger bejubelnswert: “Das könnte die Verherrlichung eines Verbrechens darstellen. Hier handelt es sich um die Beschädigung von Eigentum, das dem öffentlichen Vertrauen ausgesetzt und für den öffentlichen Dienst bestimmt ist”. Und weiter: “Das ist es, was Tausende von Menschen seit Tagen tun, wenn sie auf ihren Smartphone-Tastaturen tippen. Tausende”, so Martani weiter. In Italien kann dies durchaus als Straftatbestand gelten — in der Regel aber nur bei der Verherrlichung wirklich schwerwiegender Straftatbestände.

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