Einreisebestimmungen von Italien nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich aus Italien gilt die 3-G-Pflicht (geimpft, genesen, PCR- oder Antigen-getestet). Stand 30. April 2022.

Die Bestätigung einer Impfung, Testung oder Genesung kann neben dem Grünen Pass auch mit einer ärztlichen Bestätigung erfolgen (deutsche / englische Fassung).

Geimpfte Personen

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna, Covaxin, Novavax): Die Immunisierung gilt ab Erhalt der Zweitimpfung, die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises beläuft sich auf 270 Tage.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen: sofern mindestens 21 Tage davor ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
  • Immunisierung durch eine weitere Impfung („Booster“): 2. Impfung bei Grundimmunisierung durch eine Impfung (Johnson & Johnson) bzw. 3. Impfung bei Grundimmunisierung durch 2 Teilimpfungen (sonstige Impfstoffe), wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.  Der Mindestabstand zwischen Grundimmunisierung und „Booster“-Impfung beträgt 90 Tage.

Getestete Personen

  • PCR-Test: gültig für 72 Stunden ab Probenahme
  • Antigen-Test: für 24 Stunden ab Probenahme

Selbst durchgeführte Antigen-Tests („Wohnzimmertests“) sind nicht zulässig.

Genesene Personen

  • Behördlicher Absonderungsbescheid: gültig für 6 Monate.
  • Ärztliche Bestätigung einer abgelaufenen, molekularbiologisch nachgewiesenen Infektion: gültig für 6 Monate.

Kinder und Jugendliche:

  • Minderjährige unter 12 Jahren sind von der 3-G Nachweispflicht befreit
  • Eine Quarantäne- und Registrierungspflicht besteht für Minderjährige unter 12 Jahren nur dann, wenn sie unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen, der einer Quarantäne- und Registrierungspflicht unterliegt.

Einreise ohne 3-G Nachweis:

Personen, die bei Einreise von Italien nach Österreich KEINEN 3-G Nachweis vorgelegen können 

  • müssen sich vor Reiseantritt elektronisch mittels Pre-Travel-Clearance (PTC) registrieren und das ausgedruckte Formular bzw. die Sendebestätigung an der Grenze vorweisen können. Die Registrierung (PTC) kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise erfolgen. Das elektronische PTC-Registrierungsformular ist auf Deutsch und Englisch abrufbar. Personen, die keine technische Möglichkeit haben, das PTC-Formular online auszufüllen, können das Formular ausnahmsweise auch in ausgedruckter Form ausfüllen und mitführen (deutsche / englische Version).
  • Zusätzlich müssen sich Personen, die ohne 3-G Nachweis einreisen, unverzüglich in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt (PCR- oder Antigentest). 


Ausnahmen:

Die Covid-19-Einreiseverordnung gilt nicht bei Einreise nach Österreich in folgenden Fällen:

  • für die Aufrechterhaltung des Waren- und Personenverkehrs,
  • für medizinische Behandlungen in Österreich, 
  • Transit/Durchreise ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt. Im Fall einer behördlichen Prüfung ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die Ausreise sichergestellt ist. 
  • für Fremde, wenn diese über einen Lichtbildausweis gemäß § 5 des Amtssitzgesetzes, BGBl. I Nr. 54/2021 verfügen,
  • für Personen, die für den Zweck des Dienstantritts als Mitglieder des Personals diplomatischer Missionen, konsularischer Vertretungen oder als Angestellte internationaler Organisationen, einreisen, sowie die Personen, die mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben

Pendler:

Für Pendler:innen (Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs zu beruflichen Zwecken, zur Teilnahme am Schul- und Studienbetrieb, zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen) besteht

  • keine Registrierungspflicht zur Pre-Travel-Clearance;
  • keine Pflicht, einen Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr (3-G-Nachweis) mit sich zu führen.

Sie müssen jedoch für den Fall einer allfälligen Kontrolle durch die Gesundheitsbehörden ihre Pendlereigenschaft glaubhaft machen können.  

Testmöglichkeiten: 

In spezialisierten Apotheken werden gratis COVID-19-Tets (Antigen- und PCR-Tests) angeboten; genaueres unter: www.apothekerkammer.at. Die Testkapazitäten stehen allen Personen, die sich zu Arbeits-, Studien- oder Schulzwecken in Österreich aufhalten, ebenso gratis zur Verfügung.

 Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den aktuellen Maßnahmen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

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