Warntafel-Pflicht für Fahrradträger in Italien

Durch das immer besser ausgebaute Radwegenetz in Italien, nehmen auch mehr Reisende ihre Fahrräder mit in den Urlaub. Da im Wohnwagen, Wohnmobil oder dem PKW zumeist zu wenig Platz für die Fahrräder ist, werden diese gerne am Heck angebracht. Doch da gilt es in Italien die besonderen Vorschriften dafür zu beachten.

Warntafel ist Pflicht in Italien

In Italien muss jede Ladung gekennzeichnet werden, die nach hinten übersteht. Maximal 3/10 der Fahrzeuglänge darf die zusätzliche Ladung hinausragen. Dies gilt auch, wenn die Ladung weniger als einen Meter über das Fahrzeugheck herausragt. Die Vorschrift gilt übrigens auch, wenn lediglich ein Heckträger ohne Ladung am Fahrzeug montiert ist. Ebenso ist eine Warntafel Pflicht, wenn am Zugfahrzeug ein Fahrradträger angebracht wurde, sich dahinter noch ein Wohnwagen befindet. Auch wenn in diesem Fall die Warntafel niemand zu sehen bekommt, da ja dazwischen auch noch der Wohnwagen ist, diese Vorschrift gibt es tatsächlich. Über die Sinnhaftigkeit dieser Regelung wollen wir nicht weiter eingehen, jedoch beugt es jedenfalls Diskussionen und einer eventuellen Strafe vor, wenn man diese Regeln kennt und sich daran hält.

Eintragung im Fahrzeugschein entscheidend

Die Länge des Fahrzeuges wird immer anhand der Eintragung im Fahrzeugschein gewertet. Wird diese überschritten, muss eine Tafel angebracht werden. Ebenso spielt die Breite der Ladung eine Rolle: sollte diese nämlich die gesamte Fahrzeugbreite einnehmen, sind sogar zwei Tafeln (links und rechts) anzubringen.

ACHTUNG: In Italien muss jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel versehen werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich um einen Heckträger mit eigenem Kennzeichen und Beleuchtung handelt. 

Welche Tafel ist vorgeschrieben?

Die Tafel muss viereckig, 50 x 50 cm groß, mit reflektierendem Material überzogen und rot-weiß schraffiert sein. Das Material ist „Metallblech“ vorgeschrieben. Diese Warntafel muss eine Typengenehmigung aufweisen und ständig quer zur Fahrtrichtung bleiben. Eine feste Anbringung ist daher unbedingt notwendig.

Muss es eine Metalltafel sein?

Ja. Die Vorschrift besagt klar, dass es eine Metalltafel sein muss. Wer sich Diskussionen mit dem Streifenpolizisten ersparen möchte, sollte jedenfalls die vorgeschriebene Metalltafel verwenden. Sonst kann es trotz (falscher) Tafel eine Strafe geben.

Produktmerkmale

  • Aluminium-Tafel, starr
  • Mit rot-weiß gestreifter RA2 Folie belegt, retroreflektierend
  • Mit 4 ringlochverstärkten Befestigungslöchern
  • Grösse: 500 mm x 500 mm
  • Gewicht: 780 g
  • Bauartgeprüft in Italien von:
    MINISTERO INFRASTRUTTURE TRASPORTI
    OMOLOGAZIONE BICMA
    NR° 2606 DEL 13/05/13

Welche Strafen gibt es?

Ohne Warntafel am Fahrradträger bzw. einer überstehenden Ladung nach hinten sind derzeit Strafen von mindestens 80 Euro vorgesehen.

Produktempfehlung

Wir empfehlen ausschließlich eine geprüfte und zugelassene Warntafel mit Prüfsiegel zu kaufen. Wer eine billigere und nicht zugelassene Warntafel verwendet, riskiert trotz Tafel eine Strafe.

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