Warntafel-Regeln für Italien

Die Regeln für Fahrradtransporte in Italien haben sich schon wieder geändert. Was es zu beachten gilt, steht in diesem Artikel. Denn die Einhaltung der Warntafel-Regeln für Italien bewahrt euch vor hohen Strafen.

Warntafel-Regeln für Italien

In Italien muss jede Ladung gekennzeichnet werden, die nach hinten übersteht. Maximal 3/10 der Fahrzeuglänge darf die zusätzliche Ladung hinausragen. Die Vorschrift gilt übrigens auch, wenn lediglich ein Heckträger ohne Ladung am Fahrzeug montiert ist. Also auch auf den leeren Radträger muss eine Warntafel angebracht werden.

Die wichtigsten Regeln für Fahrradträger in Italien

Warntafel-Regeln für Italien
Warntafel-Regeln für Italien

Ist die hinten überstehende Ladung schmaler als die maximale Fahrzeugbreite, so ist EINE Warntafel ausreichend. Sollte die Ladung jedoch seitlich überstehen, so sind ZWEI Tafeln verpflichtend! Die zulässige Maximalbreite ist die Fahrzeugbreite inklusive Spiegel. Wer diese Maße überschreitet, muss mit hohen Strafen rechnen!

KEINE Ausnahme für beleuchtete Heckträger

ACHTUNG! Im August 2023 wurde für beleuchtete Heckträger mit Wiederholungskennzeichen die Warntafelpflicht abgeschafft. Diese ist jedoch nun wieder hinfällig und die Warntafel muss auch bei Heckträgern mit Beleuchtung und Wiederholungskennzeichen angebracht werden!

Die Gesetzeslage kann sich ständig ändern, bitte vor Fahrtantritt über die aktuellen Vorschriften informieren. Derzeit sind Verfahren von Heckträgerherstellern anhängig, die diese Regelungen anfechten. Eine Entscheidung könnte frühestens im Sommer 2024 fallen. Also sind weitere Änderungen/Verwirrungen vorprogrammiert.

Welche Warntafel muss es sein?

Die Tafel muss viereckig, 50 x 50 cm groß, mit reflektierendem Material überzogen und rot-weiß schraffiert sein. Das Material ist „Metallblech“ vorgeschrieben. Diese Warntafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung bleiben. Eine feste Anbringung ist daher unbedingt notwendig. Denn auch für eine flatternde Warntafel können Strafen verhängt werden.

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Warntafel für Italien

Welche Strafen drohen?

Wer sich nicht an die aktuellen Warntafel-Vorschriften hält, dem drohen in Italien hohe Strafzahlungen. Die Strafen liegen derzeit zwischen 80 und 345 Euro. Da sich die Gesetzeslage auch ständig ändert, ist es fraglich, ob man überhaupt die Fahrräder nach Italien mitnehmen soll. Alternativ können diese im Urlaubsort geliehen werden. Zahlreiche Fahrradvermietungen bieten Fahrräder jeder Preisklasse an. Vom einfachen Hotelfahrrad bis zum Hitec-E-Bike ist alles dabei.

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