Drohnen-Nutzung in Italien – die Vorschriften

Drohnen finden auch bei privaten Nutzern immer größeren Gefallen und die Beliebtheit steigt. Da sich jedoch auch viele Menschen durch Drohnen beobachtet fühlen, auch nicht jede Zone gefahrenfrei ist, gibt es Gesetze und Regeln, die das Verwenden von Drohnen in Italien klar regeln.

Europäische Regeln

Seit 01. Januar 2021 ist die europäischen Drohnenverordnung in vielen Ländern Europas in Kraft. Die Regeln sind seither zumeist vereinheitlicht und man muss seine Drohne seither nur noch in einem Land (üblicherweise im Heimatland) registrieren. Die anderen Länder erkennen dann diese Registrierung an.

Für die Registrierung in Italien steht das Portal D-Flight zur Verfügung. Wenn du bereits in einem Land mit der EU-Verordnung registriert bist (also z.B. in Deutschland oder Österreich), musst du dich nicht noch mal in Italien registrieren, deine (deutsche oder österreichische) e-ID gilt in allen EU-Ländern. Um die Karte mit den Verbotszonen auf D-Flight sehen zu können, musst du dort ein Nutzerkonto anlegen, da diese nur angezeigt wird, wenn man eingeloggt ist. Das Anlegen des Nutzerkontos ist kostenfrei.

Die Regeln in Italien

In Italien gelten die Vorschriften der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA). Die folgenden Punkte dienen dem Überblick über die wichtigsten Eckpunkte. Einen vollständigen Überblick bekommst du mit dem Video-Kurs von Drohnen Camp über die EU-Drohnen-Verordnung.

Müssen Drohnen in Italien registriert werden?

Ja. Eine Registrierung ist verpflichtend für alle Drohnenbetreiber, außer die Drohne wiegt weniger als 250 Gramm und ist NICHT mit Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten ausgestattet (z.B. Kamera, Mikrofon). Ausgenommen sind auch Drohnen, die unter die EU-Spielzeugrichtlinie fallen. Die Registrierung wird in allen Ländern, die ebenfalls die EU-Drohnenverordnung eingeführt haben, anerkannt.

Müssen Drohnen in Italien gekennzeichnet werden?

Ja. Alle Drohnen müssen in Italien sichtbar mit der individuellen Registrierungsnummer (e-ID) gekennzeichnet werden. Falls vorhanden, muss die Nummer auch ins Fernidentifikationssystem der Drohne geladen werden.

Muss ich einen Drohnenführerschein haben?

Das kommt auf die Kategorie der Drohne an. Je nach Größe ist dafür ein Führerschein erforderlich. Dies ist bei Registrierung der Drohne ersichtlich.

Ist eine Versicherung für die Drohne erforderlich?

Ja, eine Versicherung der Drohne ist verpflichtend. Auch für private Nutzung.

Gibt es ein Mindestalter?

Ja. Das Mindestalter für die Drohnenpiloten in Italien beträgt 16 Jahre.

Hilfreiche Links:

https://drohnen-camp.de/
EU-Drohnenverordnung
Karte mit Verbotszonen
Handbuch D-Flight

Wo kann man hochwertige Drohnen kaufen?

DJI Drohnenshop

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