Derzeit gültige Voraussetzungen für die Einreise:
- Vorlage eines in Österreich oder in einem EU-Land ausgestellten „Grünen Covid-Passes“ in englischer oder italienischer Sprache (ACHTUNG: ein Test- oder Impfzertifikat ohne Green Pass QR-Code reicht nicht aus!), bestehend aus einem der drei folgenden Nachweise:
- einem vollständigen Impfzyklus mit einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung.
- einer erfolgten Genesung von Covid-19.
- einem negativen Ergebnis eines Covid-19-Tests (PCR- oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden).
Was gilt für Kinder bei der Einreise nach Italien?
Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Minderjährige ab dem 6. Lebensjahr benötigen zur Einreise einen negativen Covid-19 Test (PCR- oder Antigentest). Die Quarantänepflicht für Minderjährige bei Einreise entfällt, sofern sie in Begleitung eines Elternteils, der durch die Vorlage der erforderlichen Zertifikate von der Quarantäne befreit ist, reisen und (ab dem 6. Lebensjahr) über einen negativen PCR-oder Antigentest verfügen.
Was passiert, wenn man ohne „Grünen Pass“ bei der Einreise kontrolliert wird (Stichprobenkontrollen finden statt)?
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
ACHTUNG: Stichprobenkontrollen finden sowohl bei der Grenze, als auch bei den Mautstationen statt. Ebenso kann bei einer ganz normalen Verkehrskontrolle auch im Inland der Einreisestatus überprüft werden.
Wie lange gelten diese Einreisebestimmungen?
Aktuell wurden die Einreisebestimmungen bis 31. Mai 2022 verlängert. Ob diese ein weiteres Mal verlängert werden, steht noch nicht fest.